Provisionshinweis

Sofern nicht anderweitig ausgewiesen, verstehen sich unsere Objektangebote für den Käufer grundsätzlich als provisionspflichtig. Die Provision (Maklercourtage) für Kaufobjekte beträgt 7,14 % des Kaufpreises inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben paritätisch zwischen Käufer- und Verkäuferpartei geteilt.

Eine Ausnahme hiervon bilden Angebote im Investmentbereich. Hierzu zählen Mehrfamilienhäuser, Zinshäuser und Wohnanlagen.

Der Provisionsanspruch gegenüber Käufer und Verkäufer ist mit notariellem Kaufvertragsabschluss verdient und fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt gegenüber Käufer- und Verkäuferseite getrennt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir unter Umständen bei einzelnen Objekten oder Aufträgen zusätzlich eine Vermarktungsvergütung vom Verkäufer erhalten können (Doppeltätigkeit).

Für die Weitergabe unserer Angebote ohne unsere Zustimmung haften Sie für den oben genannten käuferseitigen Provisionsanspruch jeweils in voller Höhe. Der Provisionsanspruch ist verdient und fällig, sobald ein Vertrag zustande kommt, auch wenn wir nicht am Vertragsabschluss mitgewirkt haben (Nachweistätigkeit).

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie oder Dritte sich aufgrund der bereitgestellten Informationen mit uns oder dem Eigentümer in Verbindung setzen. Die Provision ist auch bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts verdient, das im Zusammenhang mit diesem Angebot steht.

Das angebotene Objekt gilt als provisionspflichtig nachgewiesen, sofern nicht unverzüglich schriftlich und unter Beifügung entsprechender Nachweise ein begründeter Widerspruch bei uns eingeht.